· Fachbeitrag · Leserforum TSVG
Sämtliche Leistungen werden bei „Neupatienten“ extrabudgetär vergütet
| FRAGE: Werden den Haus- und Fachärzten nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bei neuen Patienten alle erbrachten Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär vergütet oder handelt es sich um bestimmte extrabudgetäre Zuschläge? |
Antwort: Nach dem TSVG werden bei neuen Patienten alle Leistungen im Behandlungsfall (= Quartal) extrabudgetär vergütet. Es gibt also für „Neupatienten“ keine extrabudgetären Zuschläge. Als „Neupatient“ in diesem Sinne gelten Patienten, die
- in der jeweiligen Arztpraxis erstmals untersucht und behandelt werden oder
- mindestens zwei Jahre nicht in der jeweiligen Arztpraxis untersucht und behandelt wurden.
Die Regelung gilt nur für die an der grundversorgenden oder unmittelbaren medizinischen Versorgung teilnehmenden Ärzte. Welche Fachgruppen neben den Hausärzten darunter fallen, muss der Bewertungsausschuss rechtzeitig vor dem Inkrafttreten am 01.09.2019 entscheiden.
Weiterführender Hinweis
- TSVG - Welche Änderungen kommen auf Vertragsärzte zu? (AAA 04/2019, Seite 8)