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  • · Fachbeitrag · Leserforum Privatliquidation

    Faktorsteigerung: Begründungsbeispiel bei Abdomen-Sonografie

    | FRAGE: „Ist bei der Privatliquidation der Sonografie des Abdomens bei mehr als vier Organen die Steigerung der Nrn. 410 (einmal) und 420 GOÄ (mehrmals) mit der Begründung ‚erhöhter Aufwand durch Anzahl der Organe‘ zulässig“? |

     

    Antwort: Das Begründungskriterium „Vielzahl der Organe“ kann sich nur auf die in der Abrechnung limitierte Anzahl der Nr. 420 GOÄ beziehen. Beim ersten Organ nach Nr. 410 GOÄ sollten individuelle, patientenbezogene Gründe vorliegen, die z. B. einen erhöhten Zeitaufwand bei der Darstellung des Organs oder differenzialdiagnostische Schwierigkeiten verursacht haben.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 2 | ID 49973012