· Fachbeitrag · Leserforum Kassenabrechnung
Kann die EBM-Nr. 37120 auch bei Fallbesprechungen ausschließlich mit Pflegekräften abgerechnet werden?
FRAGE: „ Wie verhält es sich bei patientenorientierten Fallkonferenzen mit einer Pflegeeinrichtung und der Abrechnung der EBM-Nr. 37120? Ist diese Position nur berechnungsfähig, wenn auch ärztliche Kollegen dabei sind oder auch in Fällen, in denen wir eine Fallbesprechung alleine mit Pflegekräften durchführen, denn ich habe dazu unterschiedliche Aussagen erhalten?“
Antwort: Wir sind der Auffassung, dass auch eine Fallkonferenz, die vom Hausarzt „nur“ mit den Pflegekräften einer Pflegeeinrichtung abgehalten wird, mit der Nr. 37120 abgerechnet werden kann (siehe auch AAA 05/2025, Seite 5 ). Begründet werden kann dies mit dem Wortlaut des EBM: Im obligaten Leistungsinhalt der Position heißt es: „Patientenorientierte Fallbesprechung ... unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen ...“
Daraus folgt u. E., dass zumindest dann, wenn die ärztliche Versorgung nur durch den Hausarzt erfolgt oder die Beteiligung anderer Ärzte an der Fallkonferenz aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, die Fallkonferenz auch „nur“ mit der Pflegeeinrichtung und den Pflegekräften durchgeführt und mit der Nr. 37120 abgerechnet werden kann. In diesem Sinne heißt es auch in dem anerkannten EBM-Kommentar von Wezel/Liebold: „Andererseits wird der Leistungsinhalt auch erfüllt, wenn der im Einzelfall ausreichende koordinierende Hausarzt mit Pflegekräften des Heims konferiert.“