· Fachbeitrag · Leserforum
Kann der Empfang von Arztbriefen nach GOÄ abgerechnet werden?
FRAGE: „Wir haben eine Frage bezüglich der GOÄ-Abrechnung für den Empfang von Arztbriefen, z. B. über den KIM-Service: Kann dafür Nr. 2 GOÄ abgerechnet werden oder besteht ggf. eine andere Abrechnungsoption?“
Antwort: Der Empfang von Briefen, wie auch immer diese übermittelt werden (via E-Mail-Dienst KIM [Kommunikation im Medizinwesen] oder anderen Kommunikationswegen), ist nicht unbedingt Gegenstand einer individuellen patientenbezogenen Leistung! In der Leistungslegende von Nr. 2 GOÄ (siehe unten) ist lediglich die Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen enthalten, nicht jedoch der Empfang z. B. eines Befunds von einer externen Praxis. Es besteht deshalb aus unserer Sicht hier keine Möglichkeit der Abrechnung nach GOÄ.
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Leistungslegende | Bewertung |
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlicher Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes | 30 Punkte |