27.11.2018 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
„Psychosomatische“ EBM-Nrn. 35100 und 35110 sind mehrmals pro Quartal bzw. Tag abrechenbar
Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen wird betroffenen Ärzten des Öfteren vorgeworfen, dass die EBM-Nr. 35100 nicht mehrmals im Quartal abgerechnet werden könne bzw. die Nr. 35110 nicht mehrmals am Tag bei einem längeren Gespräch. Doch beides ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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