· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
KV-Vorprüfung wird verpflichtender Bestandteil des Abrechnungsprozesses in Nordrhein
von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com
Alles neu macht der Juni — auch in Sachen KV-Abrechnung und zumindest im KV-Bezirk Nordrhein: Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) auf ihrer Homepage informiert, müssen Vertragsarztpraxen ab dem 01.06.2026 die Abrechnungsvorprüfung als verpflichtenden Bestandteil des Abrechnungsprozesses stets durchführen. Niedergelassene Vertragsärzte haben damit die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben zu korrigieren, bevor sie die Quartalsabrechnung final bei der KVNO einreichen (Mitteilung der KVNO online unter iww.de/s15634 ).
Hintergrund
Die Idee dahinter: Die Vorprüfung ermöglicht es, die Abrechnung zu überprüfen und das Ergebnis im Regelwerksprotokoll zusammenzufassen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, fehlerhafte Daten zu korrigieren und die Qualität der eingereichten Echtabrechnung zu verbessern.
Im Regelwerksprotokoll haben Niedergelassene die Möglichkeit einzusehen, an welchen Stellen ihre Angaben zu Streichungen führen. Dazu gibt es eine Erklärung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Daten anzupassen und die Quartalsabrechnung als Echtabrechnung final bei der KVNO einzureichen.
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