· Fachbeitrag · Verordnungen/EBM 2026
Folgeverordnung für außerklinische Intensivpflege auch per Video
Vertragsärzte können die Folgeverordnung von außerklinischer Intensivpflege unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.07.2026 auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausstellen und mit EBM-Nr.37710 berechnen. Der Bewertungsausschuss hat die Leistungslegende der EBM-Nr. 37710 entsprechend angepasst.
Wie bei anderen Verordnungen per Video gilt auch hier, dass der Patient der Praxis persönlich bekannt sein muss. Zudem muss innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden haben.
Für den postalischen Versand des Vordrucks nach Muster 62B und gegebenenfalls zusätzlich Muster 62C bei einer Folgeverordnung im Rahmen einer Videosprechstunde an den Patienten bzw. die Bezugsperson kann ebenfalls ab dem 01.07.2026 die Kostenpauschale nach Nr. 40128 – bewertet mit 96 Cent – berechnet werden.
Weiterführender Hinweis
- Neue Leistungen für die außerklinische Intensivpflege (AAA 12/2022, Seite 4)