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  • · Fachbeitrag · TI-Anwendungen

    Fristverlängerung bei eRezept und eAU ‒ Papierformulare bleiben bis zum 30.06.2022 möglich

    | Ab dem 01.01.2022 sollten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezepte (eRezept) die bisherigen Papierformulare teilweise ersetzen. Nur bei technischen Störungen waren Ausnahmen für diese neuen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) vorgesehen. Doch nun wurden die Fristen gelockert. Bis zum 30.06.2022 dürfen die gewohnten Papierformulare weiterhin verwendet werden, ohne dass die Vertragsarztpraxen mit negativen Konsequenzen rechnen müssen. |

     

    Diese Fristverlängerung hat die KBV per Richtlinie beschlossen. Zur Begründung teilte die KBV mit, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 01.01.2022 voraussichtlich nicht in allen Arztpraxen zur Verfügung stehen würden. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die etablierten Prozesse daher vorerst weiter nutzen. Die Ärzte seien aber aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bestellen.

     

    Diese Verschiebung hat auch eine Aktualisierung der AAA-Sonderausgabe „Digitale Arztleistungen in Honorar verwandeln“ erforderlich gemacht. Die aktuelle Version steht im Downloadbereich von AAA (iww.de/aaa/downloads) zur Verfügung.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Mitteilung in den KBV-Praxisnachrichten zur Fristverlängerung online unter iww.de/s5617
    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47783634