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  • · Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur

    Honorarkürzung wegen fehlenden TI-Anschlusses ‒ MEDI Verbund unterstützt Arztpraxen

    | Der Interessenverband der niedergelassenen Ärzte MEDI Verbund aus Baden-Württemberg unterstützt die Vertragsärzte, die gegen die Honorarkürzungen aufgrund eines fehlenden Anschlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) vorgehen wollen. Inzwischen haben die KVen teilweise die Honorarbescheide für das Quartal III/2019, also das erste Quartal mit einem möglichen Honorarabzug aufgrund des fehlenden TI-Anschlusses, verschickt. MEDI Verbund bietet daher detaillierte Informationen und Musterschreiben für einen Widerspruch an. |

     

    Laut MEDI Verbund hat beispielsweise die KV Baden-Württemberg inzwischen die Honorarbescheide für das Quartal III/2019 verschickt. Für Arztpraxen, die sich bis zum 30.06.2019 nicht an die TI angeschlossen und den Anschluss auch nicht fristgerecht beantragt hatten, enthälte der Honorarbescheid u. U. eine Honorarkürzung in Höhe von 1,0 Prozent (ab dem 01.03.2020: 2,5 Prozent). MEDI Verbund „erinnert“ die Praxen nun daran, Widerspruch gegen einen KV-Bescheid mit Honorarabzug einzulegen.

     

    Musterklagen dazu seien nach Durchführung der Musterwiderspruchsverfahren Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht eingegangen. Die entsprechenden Aktenzeichen seien im angebotenen Musterwiderspruch bereits eingearbeitet. Zudem verweist der Verband auch auf Widerspruchsmuster für Fälle, in denen die Kostenerstattungen im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss nicht vollständig erfolgt seien. Die Infos und Dokumente von MEDI Verbund richten sich an alle Arztpraxen und beschränken sich ausdrücklich nicht auf den Bereich der KV Baden-Württemberg.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Weitere Informationen zum Thema bei MEDI Verbund online unter iww.de/s3311
    • DVG in Kraft getreten: Gesetzgeber zieht Daumenschrauben bei fehlendem TI-Anschluss an (AAA 01/2020, Seite 1)
    Quelle: ID 46358518