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  • · Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19

    Neue EBM-Nr. 01434 für telefonische Beratungen sorgt für Verwirrung ‒ AAA klärt auf!

    | Über die neue EBM-Nr. 01434 für telefonische Beratungen, die befristet im Quartal II/2020 abgerechnet werden kann, haben wir alle AAA-Abonnenten bereits mit einem Begleitschreiben zur Ausgabe 04/2020 informiert. Aufgrund zahlreicher Rückfragen und unterschiedlicher Aussagen von KVen fassen wir die wesentlichen Abrechnungsbedingungen zusammen. |

    Allgemeine Abrechnungsvoraussetzungen

    Die Nr. 01434 kann nur bei bekannten Patienten berechnet werden. Dies sind Patienten, bei denen in den Quartalen IV/2018 bis I/2020 zumindest ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) in derselben Arztpraxis stattgefunden hat.

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Bewertung

    01434

    Zuschlag im Zusammenhang mit der Nr. 01435 oder der Versichertenpauschale nach den Nrn. 03000 und 04000 oder der Grundpauschale nach der Nr. 30700 für die telefonische Beratung durch einen Arzt

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Gespräch mit dem Patienten und/oder der Bezugsperson im Zusammenhang mit einer Erkrankung
    • Dauer mindestens 5 Minuten

     

    je vollendete 5 Minuten

    65 Punkte

    7,14 Euro