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  • · Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19

    Corona-Test für Reiserückkehrer bringt nur 15 Euro ‒ inklusive Beratung, Abstrich, Laborauftrag und Attest!

    | Seit dem 01.08.2020 gelten Änderungen der Testverordnung auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Sämtliche Rückkehrer aus dem Ausland können sich binnen 72 Stunden beim Gesundheitsamt, an den Teststationen oder in einer Arztpraxis testen lassen. Für Kassenärzte sollen Beratung, Abstrichentnahme und ggf. das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis pauschal mit 15 Euro pro Fall honoriert werden. |

     

    Die Ärzte sollen das Labor mit dem Formular OEGD beauftragen. Bis eine überarbeitete Fassung bereitsteht, kann das Formular 10C verwendet werden. Unter der Zeile „Test nach Meldung erhöhtes Risiko nach Meldung durch Corona-Warn-App“ tragen sie dabei das Wort „Rückkehrer“ ein, wie die KBV mitteilt (s. iww.de/s3941). Sollte auch das Formular 10C nicht verfügbar sein, so kann die Testauswertung auf dem Formular 10 mit Hinweis auf den Testanlass beauftragt werden. Eine Besonderheit betrifft den Abrechnungsrhythmus: Die Pauschale soll monatlich bis zum Ende des Folgemonats über die KVen abgerechnet werden. Wie genau das abläuft, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Verfolgen Sie die Online-Berichterstattung unter iww.de/aaa.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46751720