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  • · Fachbeitrag · Service

    Abrechnung der Videosprechstunde ‒ AAA-Sonderausgabe steht zum Download bereit

    | Zahlreiche Arztpraxen haben sich im Verlauf der COVID-19-Pandemie dazu entschieden, ihren Patienten eine Videosprechstunde anzubieten. Der Schutz der Patienten, des Praxispersonals sowie der Ärzte in Kombination mit attraktiven Angeboten der Videosprechstunden-Anbieter haben für einen wahren Boom gesorgt. Doch wie wird die Videosprechstunde eigentlich genau abgerechnet (EBM & GOÄ)? Was kommt für das Honorar dabei herum? Welche weiteren rechtlichen und technischen Aspekte sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen werden in der AAA-Sonderausgabe „ Videosprechstunde in der Arztpraxis ‒ Zuverlässig informieren, optimal abrechnen “ beantwortet. Die Sonderausgabe steht für alle AAA-Abonnenten kostenlos unter iww.de/aaa/downloads zur Verfügung! |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Videosprechstunde boomt ‒ 19.500 Arztpraxen im März 2020 hinzugekommen (AAA, online unter iww.de/s3947)
    • AU-Bescheinigung in der Videosprechstunde nur bei bekannten Patienten (AAA, online unter iww.de/s3915)
    • Anpassung der AU-Richtlinie: Telemedizinischer G-BA-Beschluss mit Weitsicht (AAA, online unter iww.de/s3946)
    Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46754935