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  • · Fachbeitrag · Schutzimpfungen

    HPV-Impfung für Jungen seit 30.11.2018 Kassenleistung

    | Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 20.09.2018 beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 30.11.2018 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können auch alle Jungen zwischen 9 und 14 Jahren gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft werden. Bei Jungen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, kann die Impfung noch bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden. |

     

    Bei der HPV-Impfung sind im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten notwendig. Sollte die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht werden, sind insgesamt drei Impfungen erforderlich. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Die Abrechnung der HPV-Impfung erfolgt nach den regionalen Impfvereinbarungen. In den meisten KVen sind dies die EBM-Nrn. 89110A für die beiden ersten Impfdosen und die Nr. 89110B für die letzte Dosis.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45644515