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Diskussion um TSVG-Vergütungsregelungen – Bürgerumfrage stärkt bestehendes Anreizsystem
Teile der Politik sowie die Krankenkassen haben aus Spargründen vorgeschlagen, sämtliche Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu streichen. Diese Anreize waren bereits zum 01.01.2023 angepasst worden (siehe AAA 01/2023, Seite 3 ). Nun würden für hausärztlich tätige Praxen insbesondere die EBM-Nrn. 03008/04008 für die Vermittlung von Facharztterminen durch Haus- oder Kinderärzte wegfallen. Doch eine solche Maßnahme wird von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
Eine bundesweite Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der KBV unter 5.000 Bürgerinnen und Bürgern kommt zu dem Ergebnis, dass 57 Prozent sich für eine Beibehaltung finanzieller Anreizsysteme sowohl für Haus- als auch Fachärzte aussprachen. Rund 62 Prozent der Befragten befürchten, dass es durch den Wegfall von Anreizsystemen schwerer wird, auch in dringenderen Fällen Facharzttermine zu bekommen. „Politik sollte sich also genau überlegen, ob sie die wenigen Anreize für Praxen, noch mehr Termine zu schaffen, einfach ersatzlos streichen will. Das muss sie dann auch ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber vertreten und rechtfertigen“, erklärten die KBV-Vorstände dazu (zur Pressemittelung der KBV vom 03.03.2026).
Weiterführender Hinweis
- Für AAA-Abonnenten im Downloadbereich verfügbar: AAA-Sonderausgabe „Terminvermittlung 2023: So funktioniert die neue Hausarztvermittlung nach EBM-Nrn. 03008/04008“