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  • · Fachbeitrag · Rehabilitation

    Stationäre Reha für pflegende Angehörige ‒ Neues Muster 61 gilt ab dem 01.04.2020

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist die Arztpraxen auf die rechtzeitige Bestellung des neuen Rehabilitation-Formulars 61 hin. Ab dem 01.04.2020 gilt das neue Formular zur Beantragung von Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige. Das Muster 61 wurde angepasst, weil pflegende Angehörige durch das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) einen gesetzlichen Anspruch auf eine stationäre Reha erhalten haben, auch wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. |

     

    Auf dem geänderten Formular, das ab dem 01.04.2020 das bisherige Formular ablöst, können Ärzte ankreuzen, dass sie einem pflegenden Angehörigen eine stationäre Reha verordnen. Der eigentlich geltende Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt in diesen Fällen ausnahmsweise nicht. Daneben bildet das neue Formular unter anderem auch den möglichen Wunsch der pflegenden Angehörigen ab, dass der Pflegebedürftige während der Rehabilitation in der gleichen Reha-Einrichtung oder in einer anderen Einrichtung (z. B. Kurzzeitpflege) betreut wird. Nach Angaben der KBV wird das neue Reha-Formular 61 bis zum 01.04.2020 auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.

     

    Weiterführender Hinweis

     

    • Erläuterungen der KBV zum neuen Reha-Formular 61 online unter iww.de/s3249
    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 2 | ID 46310116