· Primärarztprinzip
Zi: Überweisungsvorbehalt würde je Hausarzt mehrere Hundert zusätzliche Patientenkontakte pro Jahr bedeuten!

| Während die seit Mai 2025 neu im Amt befindliche Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig für das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Primärarztmodell warb, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Berechnungen zu den Folgen einer Umsetzung veröffentlicht. Je nach Ausgestaltung des Überweisungsvorbehalts kommt das Zi auf rund 380 bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte jährlich pro Hausärztin bzw. Hausarzt. |
Der hausärztlichen Praxis soll nach den Plänen der Bundesregierung eine zentrale Rolle zukommen und diese Praxen sollen zum Dreh- und Angelpunkt der ambulanten medizinischen Versorgung werden. Die Überweisung von der haus- an die fachärztliche Praxis soll dabei grundsätzlich zur Pflicht werden. Einen direkten Zugang soll es nur bei Augen- und Frauenärzten sowie Zahnärzten geben. Weitere Details zur Ausgestaltung sind noch offen.
Für die Berechnungen hat das Zi vor allem zwei Patientengruppen zur Basis genommen: Diejenigen Patienten, die nach den Daten für das Jahr 2023 ausschließlich bei Fachärzten (ohne Augen- und Frauenärzten) waren (rund 7,9 Mio. Patienten mit 12,1 Mio. Behandlungsfällen) sowie diejenignen die bei Haus- oder Kinderärzten und zudem auch bei Fachärzten waren (42,7 Mio. Patienten mit rund 99,7 Mio. Behandlungsfällen). Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried räumte ein, dass die Zahl von rund 2.000 potenziell zusätzlichen Hausarztkontakten durchaus kritisch hinterfragt werde könne. Laut den Zi-Ausführungen kann ein Wert von gut 800 zusätzlichen Kontakten für die Hausärzte infolge der Einführung eines Primärarztprinzips als realistisch gelten.
Weiterführender Hinweis
- Mitteilung des Zi zur „Grafik des Monats ‒ Mai 2025“ online unter iww.de/s13039