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  • 01.03.2013 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Praxisgemeinschaft obsiegt im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung gegen KV

    | Nicht jede Praxisgemeinschaft, die die Auffälligkeitsgrenzen überschreitet, ist per se implausibel. Es ist vielmehr im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich die Vermutung der Implausibilität bestätigt. So der Tenor eines aktuellen Urteils, bei dem den Klagen zweier in einer Praxisgemeinschaft tätigen hausärztlichen Internisten stattgegeben wurde, die sich gegen Honorarrückforderungen aufgrund einer Plausibilitätsprüfung zur Wehr gesetzt hatten (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil vom 5. Dezember 2012, Az. S 12 KA 80/12). |