Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum

    TSVG: Fragen zu Hausarzt-Vermittlungsfällen

    | Zur Abrechnung der EBM-Nr. 03008 (für Kinder- und Jugendärzte die Nr. 04008), also dem Hausarzt-Vermittlungsfall, haben wir einige Leseranfragen erhalten. Lesen Sie im Folgenden die Antworten. |

     

    Frage: Muss ich Patienten, die ich innerhalb von vier Kalendertagen zur dringlichen Behandlung an einen Facharzt vermittelt habe, im KVDT-Feld 4103 mit der Kennziffer „3“ (HA-Vermittlungsfall) kennzeichnen und einen neuen Fall anlegen?

     

    Antwort: Sie rechnen in diesen Fällen allein die Nr. 03008 für die Vermittlung des Patienten an einen Facharzt ab – ohne besondere Kennzeichnung.

     

    MERKE | Die Kennzeichnung im KVDT-Feld 4103 mit der Kennziffer „3“ (HA-Vermittlungsfall) und das Anlegen eines neuen Falls gilt nur für den Facharzt, der den Patienten des Hausarztes innerhalb von vier Tagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit behandelt.

     

    Frage: Im organisierten Notfalldienst kommt es häufiger vor, dass ich für einen Notfallpatienten einen Facharzttermin für den Folgetag vereinbare. Kann ich auch in diesen Fällen die Nr. 03008 für die Vermittlung an einen Facharzt abrechnen?

     

    Antwort: Dies ist leider nicht möglich. Die Nr. 03008 beinhaltet einen Zuschlag auf die Versichertenpauschale Nr. 03000, setzt also die Abrechnung dieser Ziffer voraus. Im organisierten Notfalldienst rechnen Sie jedoch statt der Versicherten- die Notfallpauschalen nach den Nrn. 01210 ff. ab.

     

    Frage: Ich bin in einem MVZ mit weiteren Arztgruppen tätig. Kann ich die Nr. 03008 auch für die Vermittlung eines Termins mit einem in unserem MVZ tätigen Facharzt, beispielsweise dem Chirurgen, abrechnen?

     

    Antwort: Innerhalb einer BAG/eines MVZ kann die Nr. 03008 für derartige interne Überweisungen nicht berechnet werden. Die Nr. 03008 ist nur berechnungsfähig für die Überweisung an den Facharzt einer anderen Arztpraxis.

     

    Frage: Ich habe für einen Patienten einen dringenden Behandlungstermin innerhalb von vier Tagen bei einem Chirurgen und einem Radiologen vereinbart. Kann ich die Nr. 03008 dann zweimal abrechnen?

     

    Antwort: Ja. Wenn der Patient dringend einen Termin bei unterschiedlichen Facharztgruppen benötigt, kann die Nr. 03008 auch mehrfach abgerechnet werden. Wenn der Patient jedoch zweimal zu einem Arzt derselben Fachgruppe vermittelt wird, ist die Nr. 03008 nur einmal berechnungsfähig.

     

    (Anm. d. Red.: Dieser Beitrag ist in AAA 10/2019 erschienen und wurde am 17.06.2026 erneut online veröffentlicht)

    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 7 | ID 46152424