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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Obligate Leistungsinhalte: Welche und wie viele?

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    Frage: Die Leistungsbeschreibungen zahlreicher EBM-Komplexpositionen beinhalten eine ganze Reihe von obligaten Leistungsinhalten. Bei der Erbringung der entsprechenden Leistungen ist oft nicht klar, ob alle bzw. welche obligaten Leistungsinhalte als Voraussetzung zur Abrechnung der entsprechenden Leistungspositionen erfüllt werden müssen.

     

    Antwort: Die Berechnung einer Gebührenordnungsposition des EBM setzt voraus, dass die beschriebenen obligaten Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. Der obligate Leistungsinhalt einer Leistungsposition kann aus mehreren Einzelleistungen bestehen, die in unterschiedlicher Weise aufgeführt sind, woraus sich Konsequenzen für die Erbringung ergeben:

     

    • Bei vielen Leistungslegenden sind die obligaten Leistungsinhalte einfach unter Spiegelstrichen aufgeführt, häufig mit mehreren Spiegelstrichen untereinander. Ist das der Fall, setzt die Berechnung der entsprechenden Leistungspositionen voraus, dass alle (!) unter den einzelnen Spiegelstrichen aufgeführten obligaten Leistungsinhalte bei jeder Berechnung der Leistungsposition erbracht und dokumentiert werden. Das gilt auch, wenn die Leistungsposition bei einem Patienten über mehrere Quartale abgerechnet wird.