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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Macht der Ansatz der Labor-Ausnahmekennziffer 32016 Sinn?

    | FRAGE: Vor geplanten ambulanten Operationen berechnen wir die Operationsvorbereitung altersabhängig mit den EBM-Nrn. 31010 bis 31013. Wenn die geplanten Eingriffe nach unserer Einschätzung ambulant oder belegärztlich in Narkose oder rückenmarksnaher Regionalanästhesie erbracht werden, können wir die Labor-Ausnahmekennziffer 32016 ansetzen. Die in diesen Fällen erbrachten Laborleistungen werden dann nicht auf das Laborbudget angerechnet. Nur, was macht der Ansatz der 32016 für einen Sinn, können doch neben der Operationsvorbereitung nach 31010 bis 31013 keine Laborleistungen aus Kapitel 32 EBM abgerechnet werden? |

     

    Antwort: Ihre Überlegungen zum Ansatz der Ausnahmekennziffer 32016 sind zutreffend. Wenn Sie die Operationsvorbereitung mit den Nrn. 31010 bis 31013 abrechnen, sollten Sie auf den Ansatz der 32016 verzichten, da Sie ohnehin neben den Nrn. 31010 bis 31013 keine Laborpositionen abrechnen können. Der Ansatz der Ausnahmekennziffer 32016 würde sich sogar negativ auf Ihre Vergütung auswirken: Für die mit der 32016 gekennzeichneten Fälle wird der Laborbonus 32001 (17 Punkte je Fall) nicht vergütet und die Fälle mit 32016 werden nicht bei der Ermittlung des Laborbudgets mitgezählt. Ausnahme: Sie erbringen bei einem Patienten im Laufe des Quartals unabhängig von der Operationsvorbereitung Laborleistungen aus anderen Indikationen, dann sollten Sie die 32016 ansetzen. Warum? Mit dem Ansatz einer Labor-Ausnahmekennziffer, so auch der 32016, werden alle in den so gekennzeichneten Fällen erbrachten und abgerechneten Laborleistungen nicht auf das Laborbudget angerechnet - nicht nur die im Rahmen der Operationsvorbereitung erbrachten.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 1 | ID 43729900