· Fachbeitrag · Leserforum Kassenabrechnung
Versorgungspauschale: Welcher Verordnungsmodus ist korrekt?
FRAGE: „Welche Verordnungsweise ist bei Patienten vorgesehen, die unter die Versorgungspauschale nach Nr. 03100 fallen? Sollen diese Patienten nur noch alle zwei Quartale ihre Rezepte erhalten, dann jeweils mit größeren Mengen, oder doch in jedem Quartal?“
Antwort: Die Berechnung der Versorgungspauschale nach Nr. 03100 setzt voraus, dass nur eine der dafür genannten chronische Erkrankungen (Liste der ICD-10-Codes bei AAA als Arbeitshilfe verfügbar, online unter iww.de/s15847 ) mit nur einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel behandelt wird („Mono-Chroniker“). Der Modus der Verordnung ist nicht festgelegt, eine Verordnung in jedem Quartal wäre kostspieliger, weil Großpackungen in der Regel erheblich kostengünstiger sind. Die KV kann mit der Abrechnung der 03100 zunächst nicht feststellen, ob nur ein verschreibungspflichtiges Mittel verordnet wurde, weil die Rezepte an die Verrechnungstellen der Apotheken geschickt und die KVen erst mit einiger zeitlicher Verzögerung über die Verordnungen informiert werden.
beantwortet von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal