Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum Kassenabrechnung

    Versorgungspauschale: Welcher Verordnungsmodus ist korrekt?

    FRAGE: „Welche Verordnungsweise ist bei Patienten vorgesehen, die unter die Versorgungspauschale nach Nr. 03100 fallen? Sollen diese Patienten nur noch alle zwei Quartale ihre Rezepte erhalten, dann jeweils mit größeren Mengen, oder doch in jedem Quartal?“

     

    Antwort: Die Berechnung der Versorgungspauschale nach Nr. 03100 setzt voraus, dass nur eine der dafür genannten chronische Erkrankungen (Liste der ICD-10-Codes bei AAA als Arbeitshilfe verfügbar, online unter iww.de/s15847 ) mit nur einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel behandelt wird („Mono-Chroniker“). Der Modus der Verordnung ist nicht festgelegt, eine Verordnung in jedem Quartal wäre kostspieliger, weil Großpackungen in der Regel erheblich kostengünstiger sind. Die KV kann mit der Abrechnung der 03100 zunächst nicht feststellen, ob nur ein verschreibungspflichtiges Mittel verordnet wurde, weil die Rezepte an die Verrechnungsstellen der Apotheken geschickt und die KVen erst mit einiger zeitlicher Verzögerung über die Verordnungen informiert werden.

     

    PRAXISTIPP — Bei einer Verordnungsweise einmal pro zwei Quartale wird mit der Kennnr. 88230 dokumentiert, dass ein Patientenkontakt stattgefunden hat, wenn keine berechnungsfähigen Leistungen erbracht werden. Wenn beispielsweise nur eine Injektion, eine kurze Beratung usw. erfolgt sind. Mit der Nr. 88230 werden diese Fälle bei der Bildung der fallzahlabhängigen Budgets berücksichtigt, dies gilt insbesondere für Gesprächsbudget der Nr.03230 und sollte daher unbedingt dokumentiert und angegeben werden.

     

    beantwortet von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 1 | ID 50904041