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  • 09.11.2015 · Fachbeitrag · Leserforum

    Indikationen für Tests nach EBM-Nrn. 35300 und 35301 angeben

    | Frage: Als Ärzte für Kinder-und Jugendmedizin sind wir berechtigt, Testverfahren nach den EBM-Nrn. 35300 und 35301 abzurechnen. Bei einigen Kindern haben wir Früherkennungsuntersuchungen erbracht und abgerechnet und die Kinder zusätzlich wegen weiterer Erkrankungen behandelt. Jetzt teilt uns die KV mit, dass in bestimmten Fällen zusätzlich abgerechnete Testverfahren nach den Nrn. 35300 und 35301 nicht vergütet werden, weil die angegebenen Diagnosen (ICD-10 Kodierungen) keine Indikation zur Erbringung der Testverfahren erkennen ließen. Ist die Nichtvergütung rechtens, obwohl wir berechtigt sind, Testverfahren abzurechnen? |