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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Elektronische Gesundheitskarte seit dem 01.07.2019 immer über TI-Konnektoren einlesen?

    | FRAGE: „Müssen alle Versichertenkarten über die TI-Konnektoren eingelesen werden oder gibt es eine Möglichkeit, die Karten bei Störungen der Konnektoren wie zuvor einzulesen und auch abzurechnen? Gibt es evtl. eine Mindestfallzahlquote, welche über die TI im Quartal eingelesen werden muss, bzw. müssen alle Karten über die TI laufen?“

     

    ANTWORT: Seit dem 01.07.2019 muss beim ersten Praxiskontakt bei allen Versicherten die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelesen und der Datenabgleich durchgeführt werden. Nur dann, wenn beim Einlesen Fehler auftreten (Karte defekt, Konnektor oder Kartenterminal defekt) kann das Ersatzverfahren angewendet werden. Die Daten müssen dann also händisch erfasst werden. Eine Mindestfallzahlquote gibt es nicht. Alle Karten müssen eingelesen werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und dem Datenabgleich auf der eGK finden Sie auf der Website der KBV unter www.kbv.de/html/vsdm.php.
    Quelle: ID 45998874