· Fachbeitrag · Laborabrechnung
Die Fallstricke des Huckepackverfahrens
von RA, FA für Medizinrecht und Verwaltungsrecht Dr. Ingo Pflugmacher, Kanzlei Busse & Miessen, Bonn, www.busse-miessen.de
| Die Abrechnung von Arzt- und Laborleistungen im Huckepackverfahren ist für Ärzte und für Patienten komfortabel. Es birgt allerdings Stolperfallen - vor allem im Hinblick auf das geplante Antikorruptionsgesetz. Kostentransparenz ist jetzt angesagt. |
Das Problem der Inkasso- und Verwaltungskosten ...
Im Zusammenhang mit der Erbringung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Wunschleistungen wird häufig das Huckepackverfahren praktiziert: Der den Patienten behandelnde Arzt kreuzt auf dem Laborauftrag die vom Patienten gewünschten Laboruntersuchungen an, gleichzeitig vermerkt er dort die von ihm selbst erbrachten Leistungen.
Das Labor veranlasst dann nach Durchführung der Analytik die Abrechnung sowohl der Arztleistungen als auch der Laborleistungen in einer einheitlichen Rechnung, wobei hiermit häufig ein privatärztlicher Abrechnungsdienstleister beauftragt wird.
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