· Fachbeitrag · Korrekturen GKV-Spargesetz
Grund für „Gute-Laune-Video“: doch keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte
Durch Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll es keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte geben. Die sogenannte Fallzahldegression bei Haus- und Kinderärzten soll ebenso gestrichen werden wie die Fixkostendegression in der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Diese positive Nachricht hat auch die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth gemeinsam mit Dr. med. Susanne Bublitz (Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg) zu einem „launigen“ Video bei Instagram veranlasst.
Die Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen zusammen mit dem Gesetzentwurf für eine Notfallreform beschlossen werden. Bevor der Bundesrat dem zustimmen kann, muss das Gesetz den Bundestag passieren. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2027 geplant. Neben einigen weiteren Korrekturen (z. B. zur extrabudgetären Vergütung bei ambulanten Operationen) soll es für Haus- und Kinderärzte nun doch keine Abschläge für die allgemeine Kostendegression auf Ausgleichszahlungen der Krankenkassen geben. Damit bekommen Haus- und Kinderärzte ihre Kernleistungen nach EBM auch ab Januar 2027 unverändert in voller Höhe vergütet!
Ein Abschlag war auch bei zusätzlichen Hausarztverträgen vorgesehen. Danach sollten Hausärztinnen und Hausärzte, die in einem Kalenderquartal von mehr HzV-Teilnehmern in Anspruch genommen werden als im entsprechenden Kalenderquartal des Vorjahres, für diese zusätzlichen HzV-Patienten mit einem Abschlag bei der Vergütung belegt werden. Auch hierzu gibt es Korrekturen: Diese Fixkostendegression in der HzV entfällt demnach.
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