Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kassenabrechnung/Digitalisierung

    Nr. 86700 für Verlaufskontrolle/Auswertung vorläufiger DiGA

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommenen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 01.04.2026 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA dieser beiden „Apps auf Rezept“ die-Nr. 86700 abrechnen.Insgesamt sind nun knapp 60 DiGAs im DiGA-Verzeichnis (siehe iww.de/s15578 ) zu finden, die grundsätzlich verschrieben werden können, davon 9 vorläufig.

     

    • Die Diga „Oviva Direkt Bluthochdruck“ is anzuwenden bei benigner essentieller und bei essentieller Hypertonie ohne Angabe einer hyperintensiven Krise (ICD-Codes: I10.00 und I10.90).
    • Die Diga „INKA“ ist anzuwenden bei sonstigen näher bezeichneten Krankheiten der Harnblase und Dranginkontinenz (ICD-Codes N32.8 und N39.42).

     

    Für die Verlaufskontrolle und Auswertung „vorläufiger DiGA“ wie die beiden genannten steht die Pauschale nach Nr. 86700 zur Verfügung, die mit 8,15 Euro bewertet ist. Die Pauschale ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal.

    Quelle: ID 50828508