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  • · Nachricht · Kassenabrechnung/Digitalisierung

    Nr. 86700 auch für die Verlaufskontrolle und Auswertung der vorläufigen DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt Bluthochdruck“ (anzuwenden bei benigner essentieller und bei essentieller Hypertonie ohne Angabe einer hyperintensiven Krise [ICD-Codes I10.00 und I10.90]) und „INKA“ (anzuwenden bei sonstigen näher bezeichneten Krankheiten der Harnblase und Dranginkontinenz [ICD-Codes N32.8 und N39.42]) vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 01.04.2026 für die Verlaufskontrolle und Auswertung dieser beiden „Apps auf Rezept“ die Nr. 86700 (bewertet mit 8,15 Euro) abrechnen (DiGA-Verzeichnis beim BfArM online siehe iww.de/s15591 ).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 1 | ID 50828508