· Nachricht · Kassenabrechnung/Digitalisierung
Nr. 86700 auch für die Verlaufskontrolle und Auswertung der vorläufigen DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommenen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 01.04.2026 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA dieser beiden „Apps auf Rezept“ die Nr. 86700 abrechnen.
Insgesamt sind nun knapp 60 DiGAs im DiGA-Verzeichnis (siehe iww.de/s15578) zu finden, die grundsätzlich verschrieben werden können, davon 9 vorläufig.
- Die Diga „Oviva Direkt Bluthochdruck“ ist anzuwenden bei benigner essentieller und bei essentieller Hypertonie ohne Angabe einer hyperintensiven Krise (ICD-Codes: I10.00 und I10.90).
- Die Diga „INKA“ ist anzuwenden bei sonstigen näher bezeichneten Krankheiten der Harnblase und Dranginkontinenz (ICD-Codes N32.8 und N39.42).
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung „vorläufiger DiGA“ wie die beiden genannten steht die Pauschale nach Nr. 86700 zur Verfügung, die mit 8,15 Euro bewertet ist. Die Pauschale ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal.
uch