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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Psychotherapie: Bewertung rückwirkend seit 2009 angehoben

    | Der Bewertungsausschuss hat am 23.04.2019 die Bewertung für alle antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen rückwirkend seit 2009 angehoben. Die stufenweise Anhebung betrifft auch die Strukturzuschläge und die zum 01.04.2017 neu eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung. |

     

    Es ist davon auszugehen, dass alle KVen die Änderungen bereits mit der Abrechnung für das Quartal IV/2018 umsetzen. Auf eine Nachvergütung für die Quartale davor haben nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses indes nur diejenigen Psychotherapeuten Anspruch, deren Honorarbescheide für die jeweiligen Quartale noch nicht bestandskräftig sind. Die Bewertung ab dem 01.07.2018 der für AAA-Leser wichtigsten EBM-Nrn. ist wie folgt:

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Punkte

    35151

    Psychotherapeutische Sprechstunde

    462 (50,00 Euro)

    35152

    Psychotherapeutische Akutbehandlung

    462 (50,00 Euro)

    35401 ff.

    Einzeltherapien

    922 (99,78 Euro)

     

    Auslöser für die Bewertungsanpassungen waren u. a. zwei Urteile des Bundessozialgerichts zu den Jahren 2009 bis 2013 sowie geänderte Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2019 | Seite 1 | ID 45881795