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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Portopauschalen rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht

    | Die Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG zum Jahresbeginn 2022 hat auch Auswirkungen auf die Portopauschalen im EBM. Rückwirkend zum 01.01.2022 wurden sowohl die Portopauschalen nach den EBM-Nrn. 40110 ff. als auch die Höchstwerte angehoben. |

     

    Kostenpauschalen für Postversand um 5 Cent angehoben

    Die Kostenpauschale nach Nr. 40110 für die Versendung bzw. den Transport eines Briefs und/oder von schriftlichen Unterlagen ist von zuvor 0,81 Euro auf 0,86 Euro gestiegen. Ebenfalls auf jeweils 0,86 Euro erhöht wurden die Kostenpauschalen nach

    • Nr. 40128 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten, papiergebundenen Arbeitsunfähigkeits[AU]-Bescheinigung an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde),
    • Nr. 40129 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 [Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld] an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde),
    • Nr. 40130 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten, papiergebundenen AU-Bescheinigung an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch) und
    • Nr. 40131 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU-Bescheinigung an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung).

     

    Höchstwerte je Arzt und Quartal auf 41,28 Euro gestiegen

    Auch der Höchstwert je Arzt und Quartal für die Kostenpauschalen nach den Nrn. 40110 und 40111 (Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes; 0,05 Euro) erhöht sich entsprechend. Er beträgt für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte seit dem 01.01.2022 jeweils 41,28 Euro statt zuvor 38,88 Euro (siehe AAA 10/2021, Seite 1).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 1 | ID 48239679