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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    PCT-Bestimmung ab 01.07.2018 nur mit Überweisung

    | In AAA 04/2018, Seite 3 , haben wir über die Aufnahme neuer Laboruntersuchungen in den EBM zum 01.07.2018, insbesondere über die Bestimmung des Procalcitonin (PCT) als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Antibiotikatherapie bei Infektionen der Atemwege, informiert. |

     

    Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die PCT-Bestimmung nur von Ärzten mit einer Genehmigung zur Abrechnung spezieller Laborleistungen durchgeführt werden kann, in der Regel also von Laborärzten. Die Durchführung mittels eines Schnelltests beispielsweise in der hausärztlichen Praxis ist nicht möglich. Die PCT-Bestimmung muss daher durch eine Überweisung an ein Labor mit Vordruck-Muster 10 angefordert werden.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 1 | ID 45316291