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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neue Kinder-Richtlinie in Kraft getreten

    | Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Mai 2016 beschlossenen Änderungen der Kinder-Richtlinie sind am 1. September 2016 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss muss jetzt innerhalb von sechs Monaten, also bis Ende Februar 2017 die EBM-Positionen und deren Bewertung entsprechend anpassen. |

     

    Die KBV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis zu einer Anpassung im EBM die bisherigen Leistungsinhalte der Kinderfrüherkennungs-Untersuchung weiterhin Gültigkeit haben. Der Einsatz eines von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beziehungsweise entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers für die Screening-Audiometrie im Rahmen der U8 ist daher erst nach EBM-Anpassung erforderlich.

     

    Da die neuen gelben Hefte von Krankenhäusern bereits ab September 2016 ausgegeben werden und Eltern somit bereits ab diesem Zeitpunkt mit einem neuen Gelben Heft in die Praxis kommen können, empfiehlt die KBV ein pragmatisches Vorgehen:

     

    • Ärzte führen bis zur EBM-Anpassung die Kinder-Untersuchungen nach den derzeit gültigen Regelungen durch, dokumentieren diese aber bereits im neuen Gelben Heft.

     

    • Bei Kindern, die über ein „altes“ Gelbes Heft verfügen, ändert sich nichts; dieses kann selbstverständlich weitergeführt werden.
    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 1 | ID 44244856