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  • 28.11.2016 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    EBM-Nrn. 01600 bzw. 01601 neben der 01436 abrechnen

    | Der Befundbericht bzw. der Arztbrief nach den Nrn. 01600 bzw. 01601 EBM ist mit der Versichertenpauschale (hausärztlicher Versorgungsbereich) abgegolten und damit nicht gesondert berechnungsfähig. Es gibt jedoch eine Ausnahme! |