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  • 28.11.2016 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    EBM-Nrn. 01600 bzw. 01601 neben der 01436 abrechnen

    Der Befundbericht bzw. der Arztbrief nach den Nrn. 01600 bzw. 01601 EBM ist mit der Versichertenpauschale (hausärztlicher Versorgungsbereich) abgegolten und damit nicht gesondert berechnungsfähig. Es gibt jedoch eine Ausnahme!