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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ab 1. April 2017: Neue EBM-Positionen für die telekonsiliarische Befundung von Röntgen- und CT-Aufnahmen

    | Ärzte mit Genehmigung zur Durchführung von Röntgen- bzw. CT-Untersuchungen können ab 01.04.2017 unter bestimmten Voraussetzungen Radiologen oder einen Arzt mit der gleichen Facharztbezeichnung mit der telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Aufnahmen beauftragen. Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2016 die Aufnahme einer GOP für die Einholung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung und von drei GOP für die Befundung beschlossen. |

     

    Interessierte Leser finden den entsprechenden Beschluss mit den entscheidungserheblichen Gründen unter http://institut-ba.de/ba/beschluesse.html.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 2 | ID 44435239