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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ab 1. April 2013: Neue Hürden bei Überweisungen zur interventionellen Radiologie

    | Zum 1. April 2013 wird die bisher für CT-gesteuerte Interventionen an der Wirbelsäule berechnungsfähige EBM-Nr. 34502 gestrichen und durch die neuen Nrn. 34504 und 34505 ersetzt. Damit im Zusammenhang wurden neue allgemeine Bestimmungen beschlossen, mit denen die Überweisungen zur Durchführung CT-gesteuerter Interventionen künftig „kanalisiert“ werden sollen - dies wird auch Auswirkungen auf Hausärzte haben. |

    Überweisung nur noch durch Schmerztherapeuten

    Bislang ist bzw. war es einfach, Patienten, bei denen die Indikation zu einer schmerztherapeutischen Behandlung im Bereich der Wirbelsäule angezeigt ist/war, zu einem Radiologen zur weiterführenden Behandlung zu überweisen. Zum 1. April 2013 wird die EBM-Nr. 34502 gestrichen und durch die neuen Nrn. 34504 und 34505 ersetzt.

     

    MERKE | Radiologen können gemäß Bundesmantelvertrag nur auf Überweisung anderer Vertragsärzte tätig werden. Zur Schmerzbehandlung im Bereich der Wirbelsäule führen sie heute überwiegend CT-gesteuerte Interventionen nach Nr. 34502 des EBM durch, auch auf Überweisung von Hausärzten.