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  • 20.12.2013 · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Warum der zweite APK so wichtig war und ist

    Im hausärztlichen Bereich gibt es seit dem 1. Oktober 2013 wieder eine Gesprächsleistung als eigenständige Gebühr, das „problemorientierte ärztliche Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung“ (EBM-Nr. 03230). Trotz der rückwirkend zum 1. Oktober 2013 geänderten Abrechnungsvoraussetzungen für die EBM-Nr. 03230 beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt (APK) zusammen mit der Versichertenpauschale (lesen Sie dazu Seite 5 dieser Ausgabe) hat der zweite APK seine Bedeutung nicht verloren.