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  • · Fachbeitrag · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

    „Die Sicherung des Hausarzthonorars beginnt lange vor dem Abrechnungstermin!“

    Die meisten Einsparungen durch das GKV-Beistragssatzstabilisierungsgesetz, die die Arztpraxen betreffen, werden zum 01.01.2027 wirksam. Dazu wurde in AAA bereits ausführlich berichtet (siehe AAA 08/2026, Seite 2 ). Wie Praxisinhaber mit der Situation umgehen und welche Strategien zur Sicherung der Praxishonorare beitragen können, erläutert Praxis und Abrechnungsberaterin Heike Junge-Rappenberg im Interview.

     

    Frage: Frau Junge-Rappenberg, das GKV-Spargesetz setzt die Praxen beim Honorar weiter unter Druck. Was können Ärztinnen und Ärzte jetzt überhaupt noch tun?

     

    Antwort: Die politischen Rahmenbedingungen können wir nicht ändern. Aber wir können uns anschauen, was in der eigenen Praxis passiert. Und genau da wird häufig Potenzial verschenkt. So beginnt eine wirtschaftliche Abrechnung beispielsweise nicht erst am Quartalsende, wenn sie abgeschickt wird. Sie beginnt viel früher: bei der Terminplanung, bei der Leistungserbringung, bei der Dokumentation und bei der Frage, wer welche Aufgabe in der Praxis übernimmt.

     

    Frage: Also ist die konkrete Abrechnung gar nicht der entscheidende Punkt?

     

    Antwort: Die Abrechnung ist ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Praxisführung – aber eben nicht die wirtschaftliche Praxisführung selbst. Eine Praxis kann Leistungen korrekt abrechnen und trotzdem wirtschaftlich schlecht aufgestellt sein.

     

    Frage: Wo könnten Praxen konkret anfangen?

     

    Antwort: Bei der eigenen Praxissoftware und dem Terminkalender. Viele nutzen sie im Wesentlichen für Terminverwaltung und Abrechnung. Dabei können Positionsketten, Suchlisten und Statistiken sehr viel mehr: Sie zeigen beispielsweise, welche Leistungen häufig erbracht werden, wo Leistungen fehlen oder wo sich Entwicklungen verändern. Die entscheidende Frage lautet: Was machen wir tatsächlich – und was kommt davon am Ende in der Abrechnung an?

     

    Frage: Und welche Rolle spielt dabei der Terminkalender?

     

    Antwort: Eine viel größere Rolle, als häufig angenommen wird. Der Terminkalender ist ein wirtschaftliches Steuerungsinstrument. Es geht nicht darum, möglichst viele Patienten in möglichst kurzer Zeit durch die Praxis zu schleusen. Es geht darum, die vorhandene Arbeitszeit sinnvoll einzusetzen: Welche Termine brauchen mehr Zeit? Was muss vorbereitet werden? Welche Aufgaben kann die MFA übernehmen? Wo entstehen Warte- oder Leerlaufzeiten? Und wann erledigt der Arzt Tätigkeiten, die delegierbar wären?

     

    Frage: Damit sind wir bei den MFA.

     

    Antwort: Genau. MFA sind nicht einfach ein Kostenfaktor, sondern eine wichtige Ressource der Praxis. Natürlich müssen Aufgaben entsprechend Qualifikation und rechtlichen Vorgaben delegiert werden. Aber Blutdruckmessung, Größe, Gewicht, Lungenfunktion oder vorbereitende Tätigkeiten bei diagnostischen Untersuchungen sind nur einige Beispiele. Auch bei standardisierten Testungen im Rahmen der geriatrischen Versorgung können beispielsweise entsprechend qualifizierte MFA bestimmte Aufgaben übernehmen.

     

    Frage: Kann eine MFA auch beim Controlling unterstützen?

     

    Antwort: Unbedingt! Eine MFA kann beispielsweise regelmäßig Statistiken erstellen, auffällige Entwicklungen erkennen oder Recall-Prozesse für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen unterstützen. Auch bei IGeL kann sie organisatorische Abläufe vorbereiten und geeignete Patientenprozesse unterstützen. Die medizinische Indikation und Aufklärung bleiben natürlich ärztliche Aufgaben.

     

    Frage: Sie sprechen also von einem Zusammenspiel verschiedener Bereiche?

     

    Antwort: Ganz genau, denn Wirtschaftlichkeit entsteht nicht an einer einzigen Stelle. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Terminplanung, Mitarbeitereinsatz, Leistungserbringung, Dokumentation, Praxissoftware, Abrechnung und Controlling. Und deshalb gehört auch der Honorarbescheid nicht einfach abgeheftet.

     

    Frage: Was sollte eine Praxis stattdessen damit machen?

     

    Antwort: Eine Hausarztpraxis oder generell eine Arztpraxis sollte den Honorarbescheid systematisch analysieren. Wo gehen Leistungen zurück? Welche Leistungen fehlen plötzlich? Welche wiederkehrenden Abrechnungsfehler gibt es? Werden die vorhandenen beziehungsweise vereinbarten Mengen sinnvoll genutzt? Gibt es Auffälligkeiten? Und gerade aktuell müssen auch Übergangsregelungen wie die Vergütung der ePA-Befüllung berücksichtigt werden. Der Honorarbescheid ist kein Papier zum Abheften. Er ist eine Rückmeldung darüber, was in der Praxis wirtschaftlich passiert ist.

     

    Frage: Was ist deshalb Ihre Empfehlung an Praxen?

     

    Antwort: Wenn die GKV-Vergütung weiter unter Druck gerät, reicht es nicht, nur nach weiteren abrechenbaren GKV-Leistungen zu suchen. Praxen müssen ihren gesamten Leistungsmix im Blick haben und wissen, welche Leistungen sie erbringen, wie diese vergütet werden und wo wirtschaftliches Potenzial liegt.

     

    Dafür braucht es einen Blick auf die gesamte Praxis: auf Termine und Ressourcen, den Einsatz der MFA, die Dokumentation, die Praxissoftware, die Abrechnung – aber auch auf GOÄ-Leistungen und sinnvoll gestaltete IGeL-Prozesse. Wer wirtschaftlich arbeiten will, muss seine Praxis steuern – und nicht nur seine Abrechnung.

    Quelle: ID 50954509