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  • · Fachbeitrag · Gesundheitsuntersuchung

    Neue EBM-Nrn. für Beratung zum Screening auf Hepatitis B und C mit und ohne GU

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im November 2020 den Leistungsumfang der Gesundheitsuntersuchung (GU) um ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C erweitert. Bei der Umsetzung dieser Erweiterung in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (beim G-BA online unter iww.de/s5276 ) hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.10.2021 zwei Abrechnungspositionen neu in den EBM aufgenommen. |

     

    Mit GU: EBM-Nr. 01734 als Zuschlag zur Nr. 01732

    Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil der GU testen zu lassen. Für die Beratung des Versicherten mit Informationen über die Risiken für eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion ist die neue EBM-Nr. 01734 als Zuschlag zur Nr. 01732 (GU bei Erwachsenen) berechnungsfähig.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01734

    Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

    41 Punkte (4,56 Euro)