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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Entbudgetierung für Hausärzte wird konkreter ‒ Änderungen der Vergütungssystematik geplant

    | Die im Koalitionsvertrag fixierte Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich nimmt langsam aber sicher konkretere Formen an: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte im Januar 2024, dass noch in diesem Jahr bei der hausärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung vorgenommen werden soll. Auch seien Änderungen in der Vergütungssystematik, weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen und Digitalisierungsschritte geplant. Zudem sollen Versicherte durch ein gesetzlich verankertes Bonussystem zur Einschreibung in die hausarztzentrierte Versorgung motiviert werden. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Regelungen. |

    Entbudgetierung

    Vorgesehen ist im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz I eine Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich, offenbar nach ähnlicher Systematik wie bei den Kinder- und Jugendärzten (siehe AAA 08/2023, Seite 3). Danach könnten künftig alle Leistungen des Hausarztkapitels 03 des EBM unbudgetiert vergütet werden.

     

    Die Vergütung weiterer von Hausärzten erbrachter Leistungen aus anderen EBM-Kapiteln ‒ soweit diese nicht extrabudgetär vergütet werden‒, beispielsweise Sonografien und psychosomatische Gespräche, würden weiterhin in den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) der KVen geregelt werden.