Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · G-BA

    Videosprechstunde: AU-Feststellung künftig auch für unbekannte Versicherte

    | Ärztinnen und Ärzte können künftig im Rahmen einer Videosprechstunde unter bestimmten Voraussetzungen auch für unbekannte Patienten Arbeitsunfähigkeit (AU) feststellen und bescheinigen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.11.2021 beschlossen. |

     

    Im Gegensatz zur AU-Feststellung bei bekannten Patienten, die für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen erfolgen kann, soll die AU-Feststellung bei unbekannten Patienten nicht über einen Zeitraum von drei Kalendertagen hinausgehen. Folgebescheinigungen dürfen ‒ wie bei bekannten Patienten ‒ nur bei vorherigem Praxisbesuch ausgestellt werden.

     

    Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Pressemitteilung des G-BA zum Beschluss online unter iww.de/s5704
    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47844491