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  • · Fachbeitrag · G-BA

    Toleranzgrenzen für U6 bis U9 bis 31.03.2023 ausgesetzt

    | Wegen des aktuellen Anstiegs von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern und der damit verbundenen Belastungen in Praxen von Kinder- und Jugendärzten hat der G-BA die in der Kinder-Richtlinie festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zunächst bis zum 31.03.2023 ausgesetzt. |

     

    Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30.06.2023 nachgeholt werden. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden (Pressemitteilung des G-BA vom 15.12.2022 online unter iww.de/s7418).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 1 | ID 48960693