· Fachbeitrag · G-BA
Lichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung – Therapie kann auch bei Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.01.2026 die Lichttherapie bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Konkret geht es dabei um die kombinierte Anwendung von intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Hidradenitis suppurativa/Akne inversa in den Stadien I und II.
Der G-BA-Beschluss (online unter iww.de/s15059) sieht vor, dass die Indikationsstellung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgt. Die Lichttherapie selbst kann durchgeführt werden von entsprechend qualifizierten Fachärzten verschiedener Disziplinen, unter anderem auch von Fachärzten für
- Allgemeinmedizin,
- Innere Medizin sowie
- Kinder- und Jugendmedizin.
Der Beschluss wird aktuell im Bundesgesundheitsministerium geprüft. Nach erfolgter Prüfung und einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten etwaige Anpassungen im EBM beschließen.