· Fachbeitrag · Elektronische Patientenakte
Erstbefüllung der ePA: Rechnen Sie EBM-Nr. 01648 & Co. ab, bevor es zu spät ist
Ab dem 01.01.2027 erhalten Vertragsärzte keine Vergütung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Die bisher im EBM enthaltenen EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 werden zum 31.12.2026 gestrichen. Anlass für uns, diese Abrechnungspositionen nochmals in Erinnerung zu rufen.
Nr. 01648 für die Erstbefüllung der ePA
Für die erstmalige Befüllung der ePA ist die mit 89 Punkten bewertete EBM-Nr. 01648 berechnungsfähig.
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Bewertung |
01648 | Sektorenübergreifende Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte | 89 Punkte (11,34 Euro) |
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