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  • · Fachbeitrag · EBM

    TSVG beschert Vertragsärzten den neuen Arztgruppenfall

    | Vertragsärzte müssen sich auf einen neuen Fallbegriff einstellen: Zu den bisher bekannten Fallkonstellationen „Behandlungsfall, Arztfall, Krankheitsfall und RLV-Fall“ kommt durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein neuer Fall hinzu, der sogenannte „TSVG-Arztgruppenfall“ der ‒ wie der Begriff schon vermuten lässt ‒ auf die verschiedenen Arztgruppen abstellt und in verschiedenen Konstellationen im Rahmen des TSVG herangezogen wird. |

    Inhalt des TSVG-Arztgruppenfalls

    Der Bewertungsausschuss hat den neuen TSVG-Arztgruppenfall folgendermaßen definiert.

     

    • Definition TSVG-Arztgruppenfall (Bewertungsausschuss)

    Alle Leistungen, die im Falle des Vorliegens einer TSVG-Konstellation von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt werden.