Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · EBM

    Neue Vergütungsregelung für Laborleistungen

    | Ab dem Quartal 2/2012 gelten in den meisten KVen neue Regeln für die Vergütung von Laborleistungen. Ärzte, die lediglich allgemeine Laboruntersuchungen abrechnen, erhalten diese (wieder) ohne Quotierung vergütet. Von der Neuregelung besonders betroffen sind Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung spezieller Laboruntersuchungen. |

     

    Die bisherige Regelung

    Seit dem Quartal 3/2010 wurden Laborleistungen des Kap. 32 aus einem gesondert berechneten Honorarkontingent vergütet. Ausgenommen davon waren Leistungen des Abschnitts 32.2.8 (Laborpauschalen im Zusammenhang mit präventiven Leistungen; diese zahlen die Krankenkassen außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung - Morbi-GV)

     

    Wurde das Honorarkontingent überschritten, erfolgte in den meisten KVen eine quotierte Vergütung der Euro-Beträge für die Kostenpauschalen des Allgemeinlabors (Abschnitt 32.2 EBM) und der Kostenpauschalen für spezielle Laborleistungen (Abschnitt 32.3 EBM). So wurden beispielsweise im Quartal 3/2011 Laborleistungen in Hamburg nur mit einer Quote von 91,2 Prozent, in Bayern mit 96,9 Prozent und in Berlin mit 94,2 Prozent vergütet.