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  • · Fachbeitrag · EBM

    MRSA-Diagnostik und -Behandlung: Bis zu drei Eradikationstherapien möglich

    | In Ausgabe 2/2012 hat AAA ausführlich über die zum 1. April 2012 neu in den EBM aufgenommenen Leistungen zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung berichtet. Inzwischen hat der Bewertungsausschuss die Voraussetzungen für die Abrechnung von Eradikationstherapien konkretisiert. |

    Bewertungsausschuss ergänzt Präambel des Abschnitts 87.8

    Nach Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 87.8 zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung können diese neuen Leistungen nur bei Patienten abgerechnet werden, die in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sind und zusätzlich bestimmte Risikokriterien erfüllen. Der Bewertungsausschuss hat jetzt durch einen Ergänzungsbeschluss klargestellt, dass eine zweite und gegebenenfalls dritte Eradikationstherapie bei einem positiven Kontrollabstrich auch dann durchgeführt werden kann, wenn der Patient die Risikokriterien aus Nr. 3 Satz 2 dieser Präambel nicht mehr erfüllt.

    • Anpassung der Präambel des Abschnitts 87.8

    6. Sofern ein Patient im Laufe der weiteren Sanierungsbehandlung einen positiven Kontrollabstrich aufweist, kann nach Prüfung der medizinischen Erfordernis eine zweite Eradikationstherapie vorgenommen werden, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 dieser Präambel nicht mehr erfüllt. Sofern eine dritte Eradikationstherapie erforderlich ist, kann diese nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall- und/oder Netzwerkkonferenz erfolgen, auch wenn der Patient die Voraussetzungen aus Nr. 3 Satz 2 dieser Präambel nicht mehr erfüllt. Soweit keine Fall-/Netzwerkkonferenz erreichbar ist, hat der behandelnde Arzt sich bei der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechend zu informieren. Mehr als drei Eradikationstherapien nach diesem Abschnitt können in der zweijährigen Gültigkeitsphase dieses Beschlusses nicht abgerechnet werden.