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  • · Fachbeitrag · EBM & GOÄ

    Psychotherapeuten mahnen GOÄneu wegen Schlechterstellung der Privatpatienten an

    | Privatpatienten bedeuten für niedergelassene Ärzte i. d. R. höhere Honorare bei vergleichbaren Leistungen, auch wenn die GOÄ seit 1996 weitgehend unverändert und damit ohne Honorarsteigerungen geblieben ist. Bei den Psychotherapeuten sieht es jedoch völlig anders aus, denn dort fällt das Honorar inzwischen bei Privatpatienten geringer aus als bei Kassenpatienten. Aus diesem Grund dringt die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) auf die Umsetzung der ‒ weitgehend abgestimmten ‒ GOÄneu. |

     

    Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV, erklärte in einer Reaktion auf die Vorschläge der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV): „Wenn privatversicherte Patientinnen und Patienten nicht schlechter gestellt sein sollen als gesetzlich Versicherte, ist eine schnelle GOÄ-Reform wichtiger, als jetzt noch einmal neu anzufangen.“

     

    Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist an die GOÄ geknüpft. Bei dem üblichen 2,3-fachen GOÄ-Satz übersteige das Honorar nach EBM das Honorar nach GOP/GOÄ mittlerweile nicht nur bei der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie, sondern auch bei der Verhaltenstherapie, so Hentschel. Der Vorschlag der KOMV, einen einheitlichen Leistungskatalog für Privat- und Kassenpatienten zu erstellen, bezeichnet er als Mammutprojekt, das erst nach Abschluss der GOÄ-Reform angegangen werden sollte.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Hintergrund-Papier „Einkommensverluste durch Privatbehandlungen“ der DPtV von Oktober 2019 online unter iww.de/s3302
    Quelle: ID 46352806