· Fachbeitrag · EBM 2026
Neue Versorgungspauschale: Details zu den Abrechnungsvoraussetzungen
In der letzten Ausgabe hatten wir bereits ausführlich über die neue – ab 01.07.2026 geltende – Versorgungspauschale berichtet. In dem nachfolgenden Beitrag erläutern wir anhand von Beispielen die Voraussetzungen zur Abrechnung der neuen Nr. 03100. Ein Beitrag zur neuen Nr. 03110 als Zuschlag für die intensive Betreuung folgt in der nächsten Ausgabe.
Vier Voraussetzungen für die neue Vorhaltepauschale
Die neue Versorgungspauschale muss bei Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, auch abgerechnet werden. Vier Voraussetzungen sind zu prüfen:
- 1. Versicherte ab Beginn des 19. und bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres,
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