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  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    Lungenkrebsscreening mit Startschwierigkeiten – Verzögerungen in einigen KVen

    Im AAA-Abrechnungsforum sowie von einzelnen KVen wird über Verzögerungen bei der Umsetzung des Lungenkrebsscreenings bei starkem Zigarettenkonsum für Patienten im Alter zwischen 50 und 75 Jahren berichtet. Der Engpass sei vor allem bei den Radiologie-Fachärzten entstanden, die das seit dem 01.04.2026 bestehende Früherkennungsangebot mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) derzeit noch nicht anbieten können, da entsprechende Genehmigungen ausstehen.

     

    KV Baden-Württemberg skizziert Problemlage

    Wie die KV Baden-Württemberg (KVBW) am 19.06.2026 mitgeteilt hat, seien die für den Strahlenschutz zuständigen Regierungspräsidien im Bundesland Baden-Württemberg derzeit damit befasst, die erforderlichen Genehmigungen für die CT-Geräte der Radiologen zu erteilen, was sich als aufwendig und zeitintensiv erweise. Zudem wird auf das im Regelwerk des Lungenkrebsscreenings festgelegte Zusammenspiel von Erst- und Zweitbefunder sowie die damit verbundenen erforderlichen Genehmigungen u. a. durch die KV verwiesen. Im Ergebnis seien bislang nur vereinzelte Genehmigungen für die NDCT durch die KVBW erteilt worden.

     

    Die Problematik scheint kein Einzelfall zu sein, denn auch aus anderen KV-Bezirken berichten Hausarztpraxen über Schwierigkeiten, einen Radiologen zu finden, der die Untersuchung durchführt. Die ergab eine nicht repräsentative, informelle Umfrage unter den rund 8.600 Mitgliedern des AAA-Abrechnungsforums auf der Plattform Facebook. So seien beispielsweise die Radiologen in der KV Niedersachsen „noch nicht so weit“, heißt es. Auch aus der KV Bayerns sind entsprechende Meldungen zu vernehmen. Hausarztpraxen aus anderen KV-Bezirken (z. B. Saarland, Berlin oder Nordrhein) melden, dass sie einen Radiologen gefunden haben und das Screening „gut angenommen werde“.

     

    Bedeutung für die Hausarztpraxen

    Was bedeuten diese Meldungen für die betroffenen Hausarztpraxen? Ein Hinweis findet sich in der Mitteilung der KVBW: Das Feststellen der medizinischen Eignung sowie die Durchführung der verpflichtenden ärztlichen Beratung (EBM-Nr. 01876) und das Erstellen des notwendigen Berichts (EBM-Nr. 01875) vor der CT-Untersuchung sei bereits möglich und abrechnungsfähig.

    Die Verzögerung trifft also in erster Linie die Radiologen, die auf die erforderlichen Genehmigungen warten. Allerdings ist es im Sinne einer zufriedenstellenden und umfassenden Patientenbetreuung auch für die Hausärztinnen und Hausärzte wünschenswert, dass die eigentliche Screening-Untersuchung dann auch zeitnah vorgenommen werden kann. Immerhin: Die Überweisung zum Radiologen hat kein Verfallsdatum.

    Weiterführende Hinweise

    • Seit April 2026: Zwei neue EBM-Positionen für die Früherkennung von Lungenkrebs (AAA 03/2026, Seite 3)
    Quelle: ID 50881283