· Fachbeitrag · EBM 2026
Lungenkrebsscreening: EBM-Nr. 01876 ab Quartal IV/2026 auch für Praktische Ärzte
Seit dem 01.04.2026 gilt das Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Den Fachärzten für Allgemeinmedizin oder für das Gebiet Innere Medizin stehen seither die EBM-Nrn. 01876 (Erstberatung zum Programm) und 01875 (Erstellung des Berichts für die radiologische Praxis) zur Verfügung. Nun hat der Bewertungsausschuss den Kreis der berechtigten Ärzte erweitert: Ab dem 01.10.2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung diese Leistungen durchführen und abrechnen, wie die KV Baden-Württemberg mitteilt (siehe iww.de/s16203 ).
Zu diesem Zweck sei die 4. Bestimmung zum EBM-Abschnitt 1.7.2 („Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen“) geändert worden. Darüber hinaus sei auch die Prüfzeit der Nr. 01876 im EBM-Anhang 3 von bisher vier Minuten auf jetzt fünf Minuten korrigiert worden.
Die EBM-Nr. 01876 für die Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (beim G-BA online siehe iww.de/s16204) ist mit 83 Punkten bewertet, die Nr. 01875 für die Berichterstellung mit 39 Punkten). Die Nr. 01876 ist je vollendete fünf Minuten berechnungsfähig, höchstens dreimal jeSitzung. Voraussetzung für die Allgemeinmediziner und Facharztinternisten, die dieses Programm anbieten und die EBM-Positionen abrechnen wollen, ist eine entsprechende Fortbildung der Landesärztekammer.