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  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    KV-Abrechnung: Das ändert sich in 2026!

    Wie in jedem Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einige Änderungen im EBM und bei der Vergütung zu beachten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die relevanten Änderungen für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendmediziner und verweist auf zusätzliche Informationen zu den jeweiligen EBM-Positionen.

     

    Übergeordnete Anpassungen und Neuerungen

    Die Steigerung des Orientierungspunktwerts (O-Wert) zum 01.01.2026 von 12,3934 Cent (2025) auf 12,7404 Cent (2026) entspricht einem Zuwachs von 2,8 Prozent. Mit dem O-Wert werden sämtliche vertragsärztliche Leistungen des EBM durch Multiplikation mit der jeweiligen Punktzahl für die dazugehörige EBM-Position mit einem Eurobetrag bewertet. Seit der Hausarzt-Entbudgetierung, die zum Quartal IV/2025 greift, können sich die Hausärztinnen und Hausärzte darauf verlassen, für einen Großteil der Hausarztleistungen diese Eurobeträge unbudgetiert vergütet zu bekommen. Eine Liste mit den wichtigsten EBM-Positionen und den Bewertungen in Euro ab dem 01.01.2026 finden Sie im Quartals-Update I/2026 (siehe iww.de/aaa/downloads).

     

    Spezielle Anpassungen zu Einzelpositionen bzw. Neuerungen

    Für Hausärzte relevant sind insbesondere die Änderungen bei der Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040), die ab dem 01.01.2026 gelten.

     

    • Die von der KV zugesetzte Nr. 03040 (Vorhaltepauschale) bleibt, wird jedoch von 138 auf 128 Punkte abgewertet. In Abhängigkeit von der Erfüllung von insgesamt zehn festgelegten Kriterien werden von der KV die Zuschlagspositionen Nr. 03041 (10 Punkte) oder Nr. 03042 (30 Punkte) zugesetzt (AAA 09/2025, Seite 2).

     

    • Ein Beschluss über die vom Gesetzgeber vorgegebene neue Versorgungspauschale steht noch aus und ist frühestens zum 01.04.2026 zu erwarten.

     

    • Die bisher von der KV pauschal zugesetzte Nr. 01641 für die ggf. erfolgte Aktualisierung des Notfalldatensatzes (NFD) auf der eGK ist zum 31.12.2025 entfallen. Für eine tatsächlich erfolgte Aktualisierung des NFD kann seit dem 01.01.2026 die neue Nr. 01643 berechnet werden (AAA 09/2025, Seite 8).

     

    • Der obligate Leistungsinhalt der Nr. 37802 (Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß § 4 und § 5 LongCOV-RL, 141 Punkte) wurde geändert: Die Abrechnung der Nr. 37802 setzt seit dem 01.01.2026 die Überweisung an mindestens einen weiteren Vertragsarzt der fachärztlichen oder spezialisierten ambulanten Versorgung voraus. Die bisherige Alternative, nämlich die Verordnung von Heilmitteln im Zusammenhang mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL, wurde in den fakultativen Leistungsinhalt verschoben (Basisinformationen zu den „Long-COVID-Leistungen“ siehe AAA 01/2025, Seite 3).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Ein Update zu den Abrechnungsneuerungen ist im Rahmen von AAA auch mit den möglich. Einmal pro Quartal bringt Praxisberaterin Heike Junge-Rappenberg auf kompetente und kurzweilige Art die aktuellen Änderungen sowie umsetzbare Tipps zu EBM oder GOÄ vor dem Bildschirm näher ‒ nächster Livetermin ist Mittwoch, der 18.02.2026 (Aschermittwoch) von 15 bis 17 Uhr. Zudem besteht die Möglichkeit, konkrete Abrechnungsfragen zu stellen, entweder über die Chatfunktion während des Webinars oder sehr gerne auch vorab per E-Mail an aaa-quartals-update@iww.de!
    Quelle: Ausgabe 01 / 2026 | Seite 1 | ID 50666093